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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06   

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https://dejure.org/2007,35743
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06 (https://dejure.org/2007,35743)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.05.2007 - L 8 SO 136/06 (https://dejure.org/2007,35743)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 (https://dejure.org/2007,35743)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    51 Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56) ist als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren und nicht als Sachleistungsanspruch (so ausdrücklich LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.12.2005, L 7 SO 4890/05).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - (Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 C 28.91 - BVerwGE 97, 53) entschieden, dass der Sozialhilfeträger, unter Heranziehung des sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatzes, Unterbringungskosten unabhängig davon übernehmen muss, ob den Grundsätzen des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG (jetzt § 75 Abs. 3 SGB XII) Rechnung getragen ist.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2006 - 4 LC 309/02

    Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen wegen psychischer Erkrankung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Er vertritt, wie auch bereits im Widerspruchs- und Klageverfahren, unter Hinweis u. a. auf verschiedene Urteile diverser Verwaltungsgerichte und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 12. Juli 2006 - 4 LC 309/02 - die Auffassung, dass es sich bei der Gewährung von Hilfe in Einrichtungen nicht um eine Sachleistung handele.

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Niedersächsischen OVG an, das hierzu ua in seinem Urteil vom 12. Juli 2006 (4 LC 309/02) ausgeführt hat:.

  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    "Anders als im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen die Sozialhilfeträger keine Sachleistungen, sondern übernehmen die Aufwendungen, die dem Hilfeempfänger durch die Unterbringung und Betreuung entstehen, also die ihm von der Einrichtung in Rechnung gestellten Kosten (Bay VGH, Urteil vom 23.3.2005 - 12 B 01.1916-, Beschluss des erkennenden Senats vom 30.1.2006 - 4 LA 286/03 - Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: August 2004, § 93 Rdnr. 30 c).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2006 - 4 LC 238/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Lediglich aus § 77 Abs. 2 Satz 3 SGB XII ergibt sich, dass eine Vergütungsvereinbarung, die gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 SGB XII prospektiv auf einem künftigen Zeitraum ausgerichtet sein muss, nicht zu einem Zeitpunkt vor dem Tag ihres Abschlusses in Kraft treten darf (vgl hierzu Neumann, Rechtsfolgen der Kündigung einer Leistungsvereinbarung im Sozialhilferecht, aaO, Seite 38 f; derselbe in Hauck/Noftz, aaO, § 77 Rdnr 42; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - S 24 f. des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Das Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - (Urteil vom 4. August 2006 - 5 C 13/05 - BVerwGE 126, 295 = FEVS 58, 197) hat aus diesem Regelungszusammenhang nicht nur geschlossen, dass das Gesetz den Fall der Sozialhilfegewährung in einer Einrichtung, mit der keine Vereinbarung abgeschlossen ist, als Ausnahme versteht, sondern auch dass ein so genannter anderer Fall vorbehaltlich der Folgen einer Vereinbarungskündung nur gegeben sind, wenn in Bezug auf eine Einrichtung entweder der Abschluss einer Vereinbarung von vorne herein gar nicht angestrebt war oder eine Vereinbarung - sei es in direkten Verhandlungen, sei es mit Hilfe einer Schiedsstellenentscheidung - endgültig nicht mehr zustande kommen kann.
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Bestätigend kann das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R - (BSGE 87, 199) herangezogen werden.
  • VG Hannover, 12.06.2006 - 7 A 5927/03

    Einrichtung; Einrichtungsträger; Heimentgelt; Heimvertrag; Leistungsvereinbarung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Für die gegenteilige Auffassung, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen als Sachleistungen schon nach der ab dem 1. Juli 1994 geltenden Fassung der §§ 93 ff. BSHG (BGBl. I 1993, S. 2374; im folgenden als Fassung 1994 bezeichnet) erbringt (so VG Hannover, Urteil vom 12.6.2006 - 7 A 5927/03 -) oder der Sozialhilfeträger jedenfalls nach der ab dem 1. Januar 1999 geltenden Fassung der §§ 93 bis 93 d BSHG (BGBl. I 1996, S. 1088; im folgenden als Fassung 1999 bezeichnet) dem Hilfeempfänger die Leistungen in dieser Form zur Verfügung stellt (so ohne nähere Begründung und ohne die sich hieraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu ziehen Schellhorn, BSHG, Kommentar, 16. Aufl. 2002, § 93 Rdnrn. 10 und 35 bis 38, und Roscher in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdnr. 20), finden sich im Gesetz keine (hinreichenden) Anhaltspunkte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2005 - L 8 SO 60/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Vielmehr müsste er darauf drängen, dass der Einrichtungsträger entweder eine Vereinbarung iS des § 75 Abs. 3 SGB XII mit dem Sozialhilfeträger abschließt oder zumindest ein Leistungsangebot iS des § 75 Abs. 4 SGB XII vorlegt (vgl Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2005 - L 8 SO 60/05 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2006 - L 8 SO 106/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Die Neufassung bedeutete keine Rückkehr zum früher üblichen Selbstkostendeckungsprinzip, da ein nachträglicher Ausgleich von Überschüssen und Fehlbeträgen auch bei einer späteren (Gerichts-)Entscheidung nicht stattfindet (siehe dazu Senatsbeschluss vom 3. Januar 2006 - L 8 SO 106/05 ER -).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
    Zwar stellte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Sozialhilfe- Hilfe zum Lebensunterhalt - keine rentengleiche Dauerleistung dar, sondern wurde nur zeitabschnittsweise (in der Regel monatsweise) gewährt (BVerwGE 25, 307, 308 f; 89, 81, 85).
  • BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung,

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05

    Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05

    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Der Träger der Sozialhilfe kann sich auf den Mehrkostenvorbehalt nach § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII grundsätzlich nur dann mit Erfolg berufen, wenn der Hilfebedürftige entweder von den unverhältnismäßigen Mehrkosten Kenntnis hatte oder aber - in der Regel vom Träger der Sozialhilfe - (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt worden ist (Fortführung von LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich der Träger der Sozialhilfe auf diesen Mehrkostenvorbehalt grundsätzlich nur dann mit Erfolg berufen, wenn der Hilfebedürftige entweder von den unverhältnismäßigen Mehrkosten Kenntnis hatte oder aber - in der Regel vom Träger der Sozialhilfe - (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis der Zumutbarkeit einer alternativen Bedarfsdeckung etwa Senatsentscheidungen vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60, 23.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 327/13

    Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Persönlichen Budgets; Leistungs- und

    Dieser Vorbehalt ist hier bereits deswegen nicht einschlägig, weil der Beklagte die (Eingliederungs-) Hilfegewährung für die ambulante Betreuung vorbehaltslos verfügt hat, ohne den Kläger (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt zu haben (vgl. zu diesem Erfordernis der Zumutbarkeit einer alternativen Bedarfsdeckung Senatsentscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60 und vom 23. Juli 2015 - L 8 SO 197/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 147/10

    Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe für den Betreuungsaufwand in

    Die Klage richtet sich zutreffend gegen den beklagten Landkreis, der im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach den §§ 53 bis 60 SGB XII für den sachlich zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe - das Land Niedersachsen (vgl. § 6 Abse. 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a) des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des SGB XII - Nds. AG SGB XII - vom 16. Dezember 2004, Nds. GVBl. 2004, 644) - als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Heranziehung im eigenen Namen entscheidet (vgl. §§ 8 Abs. 2 Satz 1, 9 Abs. 5 Nds. AG SGB XII) und insoweit passivlegitimiert ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 42, nachfolgend BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -).
  • SG Nürnberg, 13.12.2017 - S 20 SO 80/14

    Fahrtkosten im Rahmen einer Eingliederungshilfemaßnahme

    Der Beklagte hätte sich einer Kostenübernahme im Hinblick auf den Mehrkostenvorbehalt mithin nur dann entziehen können, wenn er der Klägerin eine konkrete, zur Deckung ihres Eingliederungshilfebedarfs ebenfalls geeignete anderweitige Betreuungsmöglichkeit nachgewiesen hätte und der Klägerin die Wahrnehmung dieser Möglichkeit zuzumuten gewesen wäre (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007, Az.: L 8 SO 136/06).
  • LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Das Anfechtungsbegehren der Klägerin hat aber auch dann keinen Erfolg, wenn man mit Stimmen in Rechtsprechung (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2007, L 8 SO 136/06) und Literatur (vgl. jurisPK-SGB XII, aaO, RdNrn. 89, 90 zu § 77) der Schiedsstelle die grundsätzliche Möglichkeit einräumen würde, den von ihr festgesetzten Inhalt auf den 6 Wochen nach dem Beginn der Vertragsverhandlungen liegenden Zeitpunkt zurückzudatieren, da es im Hinblick auf die eingangs dargestellte Einschätzungsprärogative der Schiedsstelle rechtlich nicht zu beanstanden ist, dass diese den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Schiedsspruches an der gesetzlichen Regelung des § 77 Abs. 2 S. 3 SGB XII ausgerichtet hat.
  • SG Lüneburg, 21.09.2011 - S 32 SO 31/08
    Bei ihnen handelt es sich jedoch um zwingende Mindestinhalte (vgl. Grube-Wahrendorf-Schoenfeld Kommen-tar zum SGB XII, § 75, Rd.45; LPK-SGB XII-Münder, 8. Aufl., § 75, Rd. 36; Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - zitiert nach juris).

    Mit ande-ren Worten: Will der Sozialhilfeträger eine aus seiner Sicht nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechende Vergütung nicht übernehmen, muss er bei einer derartigen Fallgestaltung dem Leistungsberechtigten eine konkrete andere und zumutbare Unterbringungsmöglichkeit nachweisen (vgl u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 a.a.o.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 197/12

    Anspruch des behinderten Schulkindes auf Bewilligung einer Maßnahme zur Erlangung

    Zumutbarkeit in diesem Sinne setzt regelmäßig - wie auch hier - voraus, dass der Hilfeberechtigte vom Leistungsträger (rechtzeitig) über gleich geeignete Alternativen aufgeklärt wird (vgl. Senatsentscheidung vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris Rn. 60).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - L 8 SO 19/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Daraus folgert das LSG Niedersachsen-Bremen (vgl. nur Urteil vom 24. Mai 2007 - L 8 SO 136/06 - juris, Rn. 40), die herangezogenen kommunalen Gebietskörperschaften seien passiv legitimiert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2014 - L 8 SO 376/12
    Die Klage richtet sich insoweit zutreffend gegen den beklagten Landkreis (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2007 - Az.: L 8 SO 136/06 - juris Rn. 42, nachfolgend BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 22/07 R -).
  • SG Gelsenkirchen, 01.10.2012 - S 2 SO 86/12

    Rechtmäßigkeit des Zurückgreifens des Sozialhilfeträgers auf Tabellenwerte des §

    Für die Feststellung, ob es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist maßgeblich, wie ihn ein Leistungsberechtigter bei objektiver Würdigung verstehen kann (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2007, Az.: L 8 SO 136/06 , m.w.N.).
  • SG Gelsenkirchen, 30.07.2012 - S 2 SO 125/11

    Leistungsermittlung i.R.d. Sozialhilfe; Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung der

  • SG Lüneburg, 19.02.2009 - S 22 SO 28/08
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